Hallo es stehen wieder einige Dinge an, über die ich a) informieren möchte
und b) um Rückmeldung bitte. DorferneuerungTobias Öhrlein, unser Projektleiter beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberbayern meldete Anfang März auf Rückfrage nach dem aktuellen Stand "Die Fördersituation in unserem Haus hat sich leider nicht geändert". Er spricht von einem anderen europäischer Fördertopf, der in der nächsten Ausschreibungsperiode deutlich größer sein soll als die letzten Jahre. Allerdings wartet er noch auf die Förderrichtlinien und bittet diese abzuwarten. Eine weitere Bedingung dafür wäre, dass sich der Bauherr ändert auf die Stadt Neuburg und dies nicht mehr die Teilnehmergemeinschaft ist. Die Konsequenz daraus ist, dass es eines Stadtratsbeschlusses braucht. Ein erstes Anklopfen bei einigen Stadträten zeigt, dass man hier kein Problem sieht. Ich sehe aber, dass das Bauamt bereits mit anderen Projekten gut ausgelastet ist und unsere Dorferneuerung möglicherweise in die Warteschlange kommt. Auf der Positivliste sehe ich:
Nahwärme, Bauphase 1Wie im Dezember berichtet, hat der damals berechnete Wärmepreis in der Mehrheit zur Ablehnung der Wärmelieferverträge geführt. Ursache dafür waren die zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung sehr hohen Pelletspreise, die sich mittlerweile, sogar in der Heizperiode, gut erholt haben. Zudem kann der kostensenkende Effekt der Wärmepumpe nicht exakt vorausberechnet werden. Es gab nochmal die Bestätigung dass die Rechnung unter der Annahme erstellt wurde, dass das ganze Jahr mit Pellets geheizt werden müsste. Eine wichtige Kennzahl bei Wärmepumpen ist der COP, der das Verhältnis zwischen der erzeugten Nutzwärme und der eingesetzten Antriebsenergie angibt. Geworben wird bei Luftwärmepumpen mit einer Leistungszahl um die 3 (= 1 kWh Strom ergibt 3 kWh Wärme). Werden, wie bei uns geplant, die sehr kalten Zeiten mit Biomasse abgedeckt, steigt die Leistungszahl sehr deutlich an und der kostensenkende Effekt der Wärmepumpe erhöht sich nochmal. Nicht umsonst enthält der Wärmeliefervertrag eine Klausel, dass es nach drei Jahren einen Kassensturz gibt. In der Folge sollten die Kosten für den Einsatz eines Hackschnitzelkessels geprüft werden. Dazu haben wir seit dem letzten Treffen - mit zu wenig Teilnehmern, aber positiver und konstruktiver Stimmung - nun Einigkeit, dass sich die Kosten knapp 6-stellig darstellen würden und der notwendige Zeitaufwand nicht vertretbar wäre. Eine Bemerkung "dafür kann man viele Pellets kaufen". Eine Erkenntnis aus Zeiten vor dem letzten Treffen ist auch, dass man Werte vorhandener Heizkessel nicht einfach abschreiben und für den Wärmeliefervertrag übernehmen kann. Eigentlich nicht zu ersten Mal wurden Ölkessel vorgefunden, die deutlich überdimensioniert sind. Eine längere Diskussion gab es zur Frage, ob die notwendige Photovoltaik in einem Stück und ortsnah geschaffen werden kann. Außerdem berichtet Manfred Rößle, dass sich die BEG zu einem neuen Forschungsprojekt der Fraunhofer-Gesellschaft angemeldet hat. Dazu müssen wir die Daten der Wärmepumpe liefern (ist Bedingung für die kostenlose Überlassung der WP). Das Ziel der Fraunhofer Gesellschaft ist, dass zukünftig KI-gestützte Software die Heizung steuert. Etwa "morgen ist Sonne angesagt, lass die Puffer kalt laufen und heiz dann, wenn die Sonne billig liefert". Damit tun sich zudem neue Fördertöpfe auf. Die nächsten Schritte sind:
Grob gegen Ende April sollten wir wissen, ob der Bagger nun anrollt. GlasfaserDSLMobil baut zurzeit in Heinrichsheim Glasfaser aus. Weitere Ortsteile sind aufgerufen ihr Interesse zu bekunden. Ich werde Ende April die Situation zur Nahwärme an DSLMobil durchgeben. Ob sie dann zusammen mit der Nahwärme bauen, was naheliegend wäre, da die Konditionen ausgehandelt sind, entscheidet der Anbieter selbst. Neue Teilnehmer, die in Folge des Ausbau des Baugebiets Kleine Kreppe
angeschlossenen wurden, melden, dass der Anschluss bei der Telekom geschalten
ist und gut funktioniert. WeiherBei einer Begehung der Liegefläche am Weiher ist der Sandplatz an der ersten Einstiegsfläche wieder aufgefallen. Laut Sicherungskonzept des Weihers soll der Sandplatz regelmäßig durchgerecht und gepflegt werden. Dem Angelverein kann diese Pflicht nicht auferlegt werden. Wunsch des Liegenschaftsamts wäre es eine Person aus dem Nutzerkreis (z.B. Eltern) zu benennen, die diese Aufgabe übernimmt. Sollte das nicht möglich sein, muss sich die Stadt als Verantwortlicher die Konsequenzen überlegen. Ich sehe diese Diskussion noch nicht als beendet an, da offene Fragen noch nicht beantwortet werden konnten (waren zu kurzfristig in den letzten Tagen). Möchte daher in aller Ernsthaftigkeit das Ansinnen an Eltern kleiner Kinder weitergeben: wenn sich ein oder mehrere Freiwillige oder alle Eltern bereit erklären den Sandplatz während der Badesaison einmal die Woche durchzurechen, wäre allen Beteiligten gedient. Insbesondere der Sicherheit der Kinder. Ich bitte um konstruktive Vorschläge, a) wie und wo ein Rechen ortsnah
aufbewahrt werden kann, sowie b) wie man die berechtige und notwendige Forderung
am einfachsten umsetzen kann. Zum Beispiel: Rechen ist vor Ort (dezent im
Wald versteckt), wer zuerst baden geht, recht einmal durch. GrüngutentsorgungBei der Waldfläche am Weiher handelt es um ein Landschaftsschutzgebiet, ein FFH- und Vogelschutzgebiet, sowie um ein gesetzlich geschütztes Biotop. Zudem ist es ausgewiesene Ausgleichsfläche der Stadt Neuburg. Zu Beginn der Gartensaison möchte ich daran erinnern dort am Parkplatz oder entlang des Feldweges keine Gartenabfälle mehr abzulagern. Es steht noch die Entscheidung des Landratsamtes aus, ob vorhandene Altablagerungen abgefahren und entsorgt werden müssen.
Aus gegebenem Anlass muss ich darauf hinweisenNach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sind die Anlieger der öffentlichen Straßen verpflichtet, die Geh- und Radwege sowie die Fahrbahn bis zur Mittellinie im Bereich ihres Grundstückes (= Reinigungsfläche) sauber zu halten. An jedem Wochenende muss die sogenannte Reinigungsfläche gekehrt, ggf. von Unrat aller Art gereinigt sowie von Gras und Unkraut befreit werden. Bei Regen- oder Tauwetter ist darauf zu achten, dass das Regen- oder Tauwasser ungehindert in den Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächten abfließen kann. Wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Straßenreinigungspflichten nicht erfüllt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro belegt werden. Die Stadt Neuburg an der Donau weist die Straßenanlieger außerdem darauf hin, dass nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz Sträucher und Hecken nicht in den öffentlichen Verkehrsraum – das gilt auch für den Gehwegbereich – hineinragen dürfen. Hecken, Büsche und Bäume sollten auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Die Straßenanlieger haben außerdem sicherzustellen, dass Verkehrszeichen durch Anpflanzungen nicht verdeckt werden. Soweit Straßenanlieger ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, ist die Stadt Neuburg an der Donau gezwungen, auf Kosten der Anlieger den öffentlichen Verkehrsraum freizuschneiden. Verschiedenes und freundlich gemeinte Erinnerung
MailinglisteIch habe aktuell 156 Einwilligungen zum Erhalt der Ortssprecher-Infos. Gerne nehme ich weitere Adressen in den Verteiler mit auf. Die Abmeldung ist jederzeit formlos möglich. Diese Info bitte im Haushalt und in der Familie verteilen und an Freunde und Nachbarn weitergeben. Diese und frühere Info-Schreiben sind auf www.neusob.de/OrtssprecherJoshofen/ abgelegt. Das aktuelle Schreiben hängt in Kürze auch im Schaukasten bei der alten Schule.
Hubert Daubmeier |