Um ein Verzeichnis und Upload-Recht für Ihre Homepage
zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor |
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Schreiben Sie bitte eine Mail an webmaster@neusob.de,
in der Sie uns mitteilen, wie das Verzeichnis, in dem Sie Ihre Homepage ablegen möchten, heißen soll. Sie können diesen
Namen selbst festlegen. Vorgegeben ist nur, dass der Verzeichnis-Name mit einer Tilde (~) beginnen
soll Beispielsweise könnten
Sie sich folgendes überlegen:
~Vorname.Nachname
~Nachname.Vorname
~Alias-Name
oder auch Ihren persönlichen
~Spitznamen
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Nach der Freischaltung können Sie Ihre
Seiten über ein beliebige FTP-Programm oder Frontpage
hochladen. Bitte beachten Sie dabei die unten aufgeführten Regeln und Hinweise.
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Nachdem Sie den ersten Upload Ihrer Homepage abgeschlossen haben, teilen Sie uns dies bitte
per eMail mit, da wir Ihre Homepage gerne in die Übersicht unter
http://www.neusob.de/inhalt/ aufnehmen möchten.
Bei weiteren Fragen/Hilfestellungen helfen wir gerne weiter - eMail bitte an
webmaster@neusob.de.
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Übergreifende Regeln und Hinweise für die
Seitenerstellung |
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Bei Inhalten und auch Links ist strikt darauf zu achten, dass die Ethik von Minderjährigen
gewahrt wird (vor allem im Hinblick auf Verunglimpfung Dritter, Aufforderung zu Gewalt, Radikalismus und Sexismus), da
durch die Aktion "Schulen ans Netz" sehr viele Schüler Zugriff auf die Seiten haben. Bei Zuwiderhandlung wird die Seite
durch den Webmaster oder den Bürgernetzvorstand gesperrt. Neue bzw. geänderte Seiten, die nicht den Regeln entsprechen,
werden angemahnt und es wird eine angemessene Frist zur Nachbesserung gegeben. Bleibt die Anmahnung innerhalb der
gesetzten Frist erfolglos, werden die Seiten entfernt.
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Neue bzw. geänderte Seiten sollten weisen das Erstell- oder Änderungsdatum und das Autorenkürzel
oder den vollständigen Namen des für den Inhalt Verantwortlichen auf, um dem Besucher einen Ansprechpartner zu vermitteln.
Es wird empfohlen, einen Link auf die eMail-Adresse des Seitenerstellers mit dem Autorenvermerk einzurichten.
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Kommerzielle Werbung ist auf den BN-Rechnern nicht gestattet. Textlinks zu kommerziellen
Angeboten sind erlaubt.
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Gegen Entscheidungen des Webmasters kann bei der Vorstandschaft jederzeit Einspruch erhoben
werden.
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Hinweise für Städte und Gemeinden |
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Ortsteile gehören zu den jeweiligen Gemeinden und erhalten gegebenenfalls einen Verweis auf
der Homepage der Gemeinde.
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Neue Gemeinden, die ein Online-Angebot aufbauen wollen, werden zunächst vom Webmaster
betreut.
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Hinweise für Vereine, öffentliche Institutionen und
Schulen |
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Vereine, die ein Online-Angebot aufbauen wollen, werden zunächst vom Webmaster betreut.
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Der Webmaster bindet Seiten von Vereinen, öffentlichen Institutionen und Schulen in
vorhandene Übersichten, Verteiler und Register ein.
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Dem Seitenersteller wird empfohlen, Betreuer von Städten und Gemeinden zu informieren, um
Querverweise von dort zu ermöglichen.
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Hinweise für private Homepages |
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Eine kommerzielle Nutzung der privaten Homepage ist nicht gestattet.
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Homepages werden unter dem Stammverzeichnis mit einer vorangestellten Tilde (~) unter einem
vom Ersteller frei wählbaren Namen angelegt.
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Neue Verzeichnisse bzw. Upload-Rechte werden beim Webmaster beantragt, der die Seite in eine
Homepage-Übersicht einpflegt und den Homepage-Ersteller auf die vorhandenen Regeln, aber auch Möglichkeiten (z. B. Zähler)
hinweist. Auf Wunsch kann der Eintrag in der Homepage-Übersicht auch unterbleiben.
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Die Volumenbegrenzung beträgt
zunächst 10 MB. Mehrbedarf wird mit dem Webmaster abgestimmt.
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Da Sie als Ersteller Ihrer Homepage für den Inhalt verantwortlich sind, muss auf der ersten
Seite Ihr vollständiger Name enthalten sein.
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