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Mahlzeit Surfer am Donnerstag, 21. November 2024

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Bürgernetz

Dachverband

 §1 


   
  1. Das Bürgernetz Neuburg-Schrobenhausen e.V. gewährt seinen Mitgliedern Zugang zu einem Server mit lokalen Informationen und zum Internet.
  2. Die Nutzungsmöglichkeiten sind abhängig von der Leistungsfähigkeit des Vereins. Kein Nutzer hat einen Rechtsanspruch auf den Zugang zum System oder auf technisch einwandfreien Betrieb.
 

 §2 


   
  1. Nutzungsberechtigt sind nur registrierte Mitglieder. Zur Registrierung ist die Erfassung in einem rechtsgültig zu unterzeichnenden Anmeldebogen erforderlich. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nachzuweisen. Auf Verlangen ist eine Kopie des Personalausweises vorzulegen.
  2. Die Gebühr ist bei Anmeldung zu zahlen oder die Zahlung durch Vorlage eines quittierten Überweisungsbeleges nachzuweisen. Der Verein gibt die dafür möglichen Konten auf Anfrage bekannt.
  3. Mit der Registrierung erhält der Benutzer eine Kennung, ein Passwort und die Zugangsadresse. Für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen des Zugangs auf Seiten des Nutzers ist dieser selbst zuständig. Das Bürgernetz garantiert keine Kompatibilität.
 

 §3 


   
  1. Eine Überlassung des Zugangsrechtes, insbesondere durch Weitergabe von Kenn- und Passwörtern ist grundsätzlich als Missbrauch des Zugangs zu bewerten. Dieser hat den Entzug des Zugangsrechts zur Folge. Eine gewerbliche Nutzung des Zugangs ist zur Zeit nicht gestattet.
  2. Die Nutzung ist ferner missbräuchlich bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuches, des Datenschutzes, des Urheberrechtes und des Persönlichkeitsrechtes.
  3. Eine vorsätzliche Beeinträchtigung des Betriebes des Rechners oder der Zwecke und Ziele des Bürgernetzes führen zum Entzug des Zugangsrechtes und ggf. zu Geltendmachung von Schadensersatz.
  4. Gegen den Entzug des Zugangsrechts ist binnen einer Frist von 10 Tagen nach Zugang der Entzugsmitteilung die schriftliche Beschwerde zur nächsten Mitgliederversammlung möglich. Diese entscheidet endgültig. Bis zur Entscheidung ruht die Zugangsberechtigung.
 

 §4 


   
  1. Der Verein, seine Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schließen jegliche Haftung aus vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage für Schäden aus, die dem Nutzer entstehen könnten, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für Nachteile und Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass der Zugang nur eingeschränkt oder zeitweise nicht nutzbar ist.
  2. Das Bürgernetz übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit empfangener oder gesendeter Daten sowie deren Auswirkungen. Es leistet keine Gewähr für die Freiheit dieser Daten von Rechten Dritter und ihre Eignung zu vorgesehenen Zwecken.
 

 §5 


   

Bei einer Änderung der Nutzungsbedingungen werden diese durch Veröffentlichung auf dem Bürgernetzrechner für alle Nutzungsberechtigten mit dem auf die Einstellung folgenden Monatsersten wirksam.

 

 §6 


   

Jeder Nutzer ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Eine anteilige Erstattung der Registriergebühr findet nicht statt.

 

 §7 


   
  1. Jedes Mitglied kann eine Homepage in ausschließlich eigener Verantwortung auf einem ihm dafür bereitgestellten Platz gestalten und sich darin darstellen. Nicht zulässig sind Inhalte, die öffentlich Anstoß erregen können, Dritte verunglimpfen, zu Gewalt, Radikalismus oder Sexismus auffordern oder den Verdacht sonstiger strafbarer Handlungen erwecken.
  2. Jeder Nutzer kann durch stets widerrufliche Erlaubnis des Vereins auf einem ihm hierfür zugewiesenen Bereich Daten für das lokale Informationssystem einstellen. Dies gilt nicht für Eingaben, die gemäß Zf.1 unzulässige Inhalte haben. Kommerzielle Werbung ist nur in Form von Textlinks ohne Grafik zulässig.
  3. Der Verein ist berechtigt, nach erfolgloser Aufforderung zur Änderung selbst abzuändern.
 

 §8 


   
  1. Mit der Unterzeichung des Anmeldebogens oder dem ersten Einloggen auf dem Rechner akzeptiert der Nutzer diese Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Soweit einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sind oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen fort. Als vereinbart gilt eine Auslegung der ungültigen Bestimmung, die dem Sinn und Zweck nahe kommt.
 

Letzte Überarbeitung am 20.08.2000
Copyright Theo Walter