§1 |
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- Das Bürgernetz Neuburg-Schrobenhausen e.V. gewährt seinen
Mitgliedern Zugang zu einem Server mit lokalen Informationen und zum
Internet.
- Die Nutzungsmöglichkeiten sind abhängig von der Leistungsfähigkeit
des Vereins. Kein Nutzer hat einen Rechtsanspruch auf den Zugang zum
System oder auf technisch einwandfreien Betrieb.
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§2 |
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- Nutzungsberechtigt sind nur registrierte Mitglieder. Zur
Registrierung ist die Erfassung in einem rechtsgültig zu
unterzeichnenden Anmeldebogen erforderlich. Bei Minderjährigen ist
die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nachzuweisen.
Auf Verlangen ist eine Kopie des Personalausweises vorzulegen.
- Die Gebühr ist bei Anmeldung zu zahlen oder die Zahlung durch
Vorlage eines quittierten Überweisungsbeleges nachzuweisen. Der
Verein gibt die dafür möglichen Konten auf Anfrage bekannt.
- Mit der Registrierung erhält der Benutzer eine Kennung, ein
Passwort und die Zugangsadresse. Für die Erfüllung der technischen
Voraussetzungen des Zugangs auf Seiten des Nutzers ist dieser selbst
zuständig. Das Bürgernetz garantiert keine Kompatibilität.
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§3 |
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- Eine Überlassung des Zugangsrechtes, insbesondere durch Weitergabe
von Kenn- und Passwörtern ist grundsätzlich als Missbrauch des
Zugangs zu bewerten. Dieser hat den Entzug des Zugangsrechts zur
Folge. Eine gewerbliche Nutzung des Zugangs ist zur Zeit nicht
gestattet.
- Die Nutzung ist ferner missbräuchlich bei Verstößen gegen
gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuches, des
Datenschutzes, des Urheberrechtes und des Persönlichkeitsrechtes.
- Eine vorsätzliche Beeinträchtigung des Betriebes des Rechners oder
der Zwecke und Ziele des Bürgernetzes führen zum Entzug des
Zugangsrechtes und ggf. zu Geltendmachung von Schadensersatz.
- Gegen den Entzug des Zugangsrechts ist binnen einer Frist von 10
Tagen nach Zugang der Entzugsmitteilung die schriftliche Beschwerde
zur nächsten Mitgliederversammlung möglich. Diese entscheidet
endgültig. Bis zur Entscheidung ruht die Zugangsberechtigung.
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§4 |
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- Der Verein, seine Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
schließen jegliche Haftung aus vertraglicher oder gesetzlicher
Grundlage für Schäden aus, die dem Nutzer entstehen könnten, sofern
diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Insbesondere wird keine Haftung übernommen für Nachteile und
Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass der Zugang nur
eingeschränkt oder zeitweise nicht nutzbar ist.
- Das Bürgernetz übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit
empfangener oder gesendeter Daten sowie deren Auswirkungen. Es
leistet keine Gewähr für die Freiheit dieser Daten von Rechten
Dritter und ihre Eignung zu vorgesehenen Zwecken.
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§5 |
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Bei einer Änderung der Nutzungsbedingungen werden diese durch
Veröffentlichung auf dem Bürgernetzrechner für alle
Nutzungsberechtigten mit dem auf die Einstellung folgenden
Monatsersten wirksam.
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§6 |
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Jeder Nutzer ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit sofortiger
Wirkung schriftlich zu kündigen. Eine anteilige Erstattung der
Registriergebühr findet nicht statt.
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§7 |
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- Jedes Mitglied kann eine Homepage in ausschließlich eigener
Verantwortung auf einem ihm dafür bereitgestellten Platz gestalten
und sich darin darstellen. Nicht zulässig sind Inhalte, die
öffentlich Anstoß erregen können, Dritte verunglimpfen, zu Gewalt,
Radikalismus oder Sexismus auffordern oder den Verdacht sonstiger
strafbarer Handlungen erwecken.
- Jeder Nutzer kann durch stets widerrufliche Erlaubnis des Vereins
auf einem ihm hierfür zugewiesenen Bereich Daten für das lokale
Informationssystem einstellen. Dies gilt nicht für Eingaben, die
gemäß Zf.1 unzulässige Inhalte haben. Kommerzielle Werbung ist nur
in Form von Textlinks ohne Grafik zulässig.
- Der Verein ist berechtigt, nach erfolgloser Aufforderung zur
Änderung selbst abzuändern.
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§8 |
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- Mit der Unterzeichung des Anmeldebogens oder dem ersten Einloggen
auf dem Rechner akzeptiert der Nutzer diese Bedingungen in der
jeweils gültigen Fassung.
- Soweit einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sind oder
werden, gelten die übrigen Bestimmungen fort. Als vereinbart gilt
eine Auslegung der ungültigen Bestimmung, die dem Sinn und Zweck
nahe kommt.
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Letzte
Überarbeitung am 20.08.2000
Copyright Theo Walter |