Wir sind ein gemeinnütziger Verein zur
Förderung der Volksbildung und beruflichen Weiterbildung im Bereich der
Datenkommunikation für alle Bürger im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Die Mitgliedsbeiträge und Spenden für den Verein sind von der Einkommenssteuer absetzbar.
Der Verein ist nach Feststellung des Finanzamts Ingolstadt vom 10.8.2016, Steuernummer 124/107/30500, zwecks "Förderung
der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe" als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Die Satzungszwecke
entsprechen § 52 Abs. 2 Satz i Nr. 7 AO.
Feststellungen Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach §
3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen
Zwecken im Sinne der §§ 55 ff. AO dient. Behandlung der Spenden Die Körperschaft ist berechtigt, für
Spenden, die Ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem
Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Behandlung der Mitgliedsbeiträge Die Körperschaft ist
berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. i EStDV)
auszustellen.
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